Auch Füße mögen gepflegt sein
Es besteht die Möglichkeit, nach ärztlicher Verordnung „Podologische Komplexbehandlung“, durch die Berufsausbildung staatl. gepr. Podologe/in abzurechnen, da eine Zulassung für alle Krankenkassen besteht.
Befunderhebung
zur podologischen Komplexbehandlung
Die Befunderstellung zur Fußbehandlung erfolgt durch die Befragung (Anamnese),
den Sichtbefund, Tastbefund (Palpation) und den Schuhgebrauchsspuren.
Die Zusammenhänge, wie die Erkrankungen Einfluß auf eine Fußbehandlung nehmen,
erfordert die Kenntnis von Anatomie und Physiologie.
Sichtbefund
Auffälligkeiten, die mit dem Auge wahrgenommen werden können: Gangbild, Körperhaltung, Haut- und Nagelver-änderungen, Fehlstellungen des Fußes und der Zehen.
Tastbefund
Gibt Informationen über Druckschmerz, Trockenheits-/Feuchtigkeitszustand der Haut, Beweglichkeit der Gelenke, Schwellungen, Ödeme, Knochenauswuchs (Exostosen), Temperatur und Puls.
Schuhgebrauchsspuren
Die Beurteilung des Schuhes erfolgt von innen und aussen. Von aussen betrachtet man die Schiefstellung des Absatzes und die Abriebstellen der Laufsohle oder des Oberleders. Sie lassen auf Fehlstellungen des Fußes oder auf zu enge Schuhe schließen. Die Brandsohle des Schuhes ist die beste Trittspur zur Beurteilung von Fehlbelastungen. Eine gleichmäßige Färbung der Schweißspur auf der Brandsohle deutet auf eine ausgewogene Belastung des Fußes hin. Je auffälliger die Farbunterschiede sind, desto schwerwiegender ist die Fehlbelastung.
Bei Diabetikern erfolgt zusätzlich eine Sensibilitätsprüfung mit der Stimmgabel (Testung des Vibrationsempfindens) und dem Monofilament (Testung der Oberflächensensibilität). Die frühzeitige Erkennung von Risikopatienten, mit Verlust der Sinneswahrnehmungen an den unteren Extremitäten und deren Schulung sind der effektivste Weg zur Vermeidung von Fußverletzungen und Amputationen bei Diabetikern.